AGBs - Wickenkamp Abfallmanagement Abscheiderservice in Berlin und Brandenburg - wickenkamp

Wickenkamp
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Wickenkamp Abfallmanagement

1. Geltungsbereich

Sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Auftraggeber und Auftragnehmer abgeschlossen sind, gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers für den erteilten Auftrag und seine Durchführung. Veränderte Bestimmungen des Angebotes gehen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Rangfolge vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit für den erteilten Auftrag, es sei denn, der Auftragnehmer hat deren Geltung anstelle dieser allgemeinen Geschäfts- bedingungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

2. Angebote / Preise

Soweit nicht ausdrücklich abweichend angegeben, stellt ein Angebot des Auftragnehmers ein bindendes Angebot dar, das der Auftraggeber innerhalb von 6 Wochen annehmen kann. In den Angebotspreisen ist eine An- und Abfahrt der erforderlichen Fahrzeugtechnik enthalten, zusätzliche Anfahrten werden gesondert verrechnet. Die Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern für den Auftrag kein Angebot vorliegt, gilt die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültige Preisliste des Auftragnehmers. Die gilt auch für zusätzliche Leistungen, mit denen wir während der Ausführung der vertraglichen Leistungen von Auftraggeber beauftragt worden sind. Angebote beruhen auf den Mengenangaben des Auftraggebers oder einer Aufwandschätzung des Auftragnehmers. Die Abrechnung erfolgt nach dem realen Aufwand zum Nachweis.

3. Abnahme

Der Auftraggeber benennt bei der Auftragserteilung vor der Ausführung der Leistungen die für die Unterzeichnung des Leistungsnachweises, die Ermittlung und Prüfung des Aufmaßes einschließlich etwaiger Messprotokolle sowie für die Überwachung und Abnahme der Leistungen bevollmächtigte Person. Der Bevollmächtigte des Auftraggebers steht den Auftragnehmer für Auskünfte und Informationen zu den in Ziffer 7 dieser allgemeinen Geschäfts- bedingungen aufgeführten Sicherheitsvorschriften zur Verfügung. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nach Auftragsausführung das Leistungsobjekt in Betrieb oder sonst wie in Benutzung nimmt. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer offenkundige Mängel unverzüglich, versteckte Mängel nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.

4. Gewährleistung

Ist der Auftragnehmer infolge eines angezeigten Mangels zur Gewährleistung verpflichtet, so beschränken sich die Gewährleistungsansprüche auf eine kostenlose Nachbesserung. Die Nachbesserung kann der Auftragnehmer verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erforderlich macht. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die Beseitigung des Mangels unmöglich und wird deshalb von dem Auftragnehmer verweigert, so hat der Auftraggeber nach seiner Wahl Anspruch auf Herabsetzung des Werklohns (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung). Der Auftraggeber kann aber nur Wandlung verlangen, wenn der mit dem Auftragnehmer abgeschlossene Vertrag in Ansehung der ausgeführten Leistungen auch tatsächlich rückabgewickelt werden kann. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme der vertraglichen Leistung, soweit die Leistungen den Bestimmungen des § 634 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB zugeordnet werden können. Die Verschuldungshaftung von dem Auftragnehmer ist für Schäden, die bei der Ausführung der vertraglichen Leistungen verursacht worden, auf dem Bruttowert der vertraglich vereinbarten Vergütung beschränkt. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Tritt ein Schaden oder Folgeschaden an Rohrleitungssystemen auf, dessen Ursache in dem schadhaften System liegt, z.B. in der altermäßigen Abnutzung, Rissbildung, Vorschäden usw., ist eine Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Arbeiten an Rohrleitungssystemen, die entgegen der DIN bzw. den anerkannten Regeln der Technik und des Handwerks liegen.

5. Eigentumsvorbehalt

Liefert der Auftragnehmer Ersatzteile, so bleibt dessen Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung bestehen.

6. Sicherheitsvorschriften

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer über bestehende Sicherheitsvorkehrungen und vorschriften, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften vor Auftragsdurchführung zu unterrichten. Für Schäden aller Art, die aufgrund fehlender Information von Seiten des Auftraggebers durch den Auftragnehmer verursacht werden, haftet der Auftragnehmer nicht.

7. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Die für die Ausführung der vertraglichen Leistungen notwendigen Unterlagen, insbesondere Pläne, Zeichnungen, Genehmigungen, technische Unterlagen u. ä. sind dem Auftragnehmer vom Auftraggeber rechtzeitig vor der Ausführung zu übergeben. Außerdem verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Auftragnehmer in allen Belangen zu unterstützen, die für eine einwandfreie und rasche Abwicklung des Auftrags erforderlich sind, insbesondere durch Information über technische Besonderheiten und Beschaffenheiten des zu bearbeitenden Objekts. Der Auftraggeber stellt auf seine Kosten Strom (230V) und Wasser auf seine Kosten zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt am Einsatztag den ungehinderten Zugang zu allen für die Arbeiten notwendigen Schächten, Räumen, Revisions- und Reinigungsöffnungen sicher. Stehen Fahrzeuge und Personal infolge eine Umstandes still, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (Stillstandszeiten), trägt der Auftraggeber die hierdurch verursachten Kosten.

8. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind zahlbar ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung auf ein auf der Rechnung benanntes Konto. Mit Ablauf der Frist kommt der AG in Verzug. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, werden für jede Mahnung Mahnkosten in Höhe von 5,00 berechnet. Daneben ist der Auftragnehmer berechtigt, deinen Verzugsschaden nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem abgeschlossenen Vertrag und seiner Durchführung mit dem Auftraggeber ist Oranienburg.

10. Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Stand : 06.02.2013
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