Nachweise
Folgende Nachweise liegen vor und können gerne angefordert werden.
- Abfallmaklergenehmigung nach § 50 Abs. 1 KrW/AbfG (Makler Nr. PM1000007)
- Sach- und Fachkunde gemäß DIN 1999-100
- Sach- und Fachkunde gemäß DIN 4040-100
- Sachkunde für die Dichtheitsprüfung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden
- Fachkunde Betriebsbeauftragte für Abfall nach KrW-/AbfG
- Fachkunde nach EfbV und TgV
- Fachbetrieb nach WHG
- Prüfer der Sachverständigen Stelle (TÜ-Service) gemäß §5 Abs. 1 IndV für Berlin
- Betriebsumwelthaftpflicht